Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 16.07.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04   

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https://dejure.org/2005,18858
OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04 (https://dejure.org/2005,18858)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 U 19/04 (https://dejure.org/2005,18858)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 9 U 19/04 (https://dejure.org/2005,18858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Kaskoentschädigung für einen Schaden an dem Kastenaufbau eines LKWs ; Anforderungen an die Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Vorsatzvermutung bei einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Muss der VR seine Belehrung wiederholen, um bei Obliegenheitsverletzung leistungsfrei zu sein?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Da in objektiver Hinsicht eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, greift die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 Satz 1 VVG ein (vgl. BGH r + s 2002, 51).Demgemäss muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.

    Denn der Umfang der Vorschäden und insbesondere, ob alle in dem Gutachten der DEKRA kalkulierten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, war für den Umfang der Leistungspflicht durch die Beklagte wesentlich (vgl. zu Vorschäden BGH r + s 2002, 51; BGH VersR 1984, 228f.).

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Danach tritt bei vorsätzlichen, aber folgenlosen Obliegenheitsverletzungen die Leistungsfreiheit dann ein, wenn der Verstoß zum einen generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und zum anderen dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH VersR 1984, 228 = r + s 1984, 178; BGH r + s 1993, 308).

    Denn der Umfang der Vorschäden und insbesondere, ob alle in dem Gutachten der DEKRA kalkulierten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, war für den Umfang der Leistungspflicht durch die Beklagte wesentlich (vgl. zu Vorschäden BGH r + s 2002, 51; BGH VersR 1984, 228f.).

  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Die Abgrenzung des erheblichen vom nicht so gewichtigen Verschulden ist danach vorzunehmen, ob es sich um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH r + s 1984, 178; BGH r + s 1989, 5; OLG Köln r + s 1994, 316).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Zwar muss die Beklagte die Obliegenheitsverletzung beweisen (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 1996, 981; OLG Köln VersR 1993, 310) ; da es sich hier um eine negative Tatsache handelt, muss der Kläger im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast jedoch substantiiert vortragen, wie er seinen Obliegenheiten nachgekommen ist (allgemein hierzu etwa BGH NJW 1987, 1322).
  • OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91

    Versicherung Risikoausschuss Beweislast Obliegenheit

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Zwar muss die Beklagte die Obliegenheitsverletzung beweisen (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 1996, 981; OLG Köln VersR 1993, 310) ; da es sich hier um eine negative Tatsache handelt, muss der Kläger im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast jedoch substantiiert vortragen, wie er seinen Obliegenheiten nachgekommen ist (allgemein hierzu etwa BGH NJW 1987, 1322).
  • OLG Hamm, 21.03.1990 - 20 U 207/89
    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Soweit der Versicherer über einzelne den Versicherungsfall betreffende Punkte bereits ausreichend informiert ist, bedarf es keiner Aufklärung mehr (OLG Hamm r+ s 1993, 442; OLG Hamm NJW-RR 1990, 1310).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Danach tritt bei vorsätzlichen, aber folgenlosen Obliegenheitsverletzungen die Leistungsfreiheit dann ein, wenn der Verstoß zum einen generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und zum anderen dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH VersR 1984, 228 = r + s 1984, 178; BGH r + s 1993, 308).
  • OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Soweit der Versicherer über einzelne den Versicherungsfall betreffende Punkte bereits ausreichend informiert ist, bedarf es keiner Aufklärung mehr (OLG Hamm r+ s 1993, 442; OLG Hamm NJW-RR 1990, 1310).
  • OLG Köln, 10.03.1994 - 5 U 126/93

    Verschweigen der Folgen eines früheren Unfalls L

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Die Abgrenzung des erheblichen vom nicht so gewichtigen Verschulden ist danach vorzunehmen, ob es sich um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH r + s 1984, 178; BGH r + s 1989, 5; OLG Köln r + s 1994, 316).
  • OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98

    Belehrung durch Versicherer nach Relevanzrechtsprechung - erneute Nachfragen

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04
    Insoweit könnten Bedenken bestehen, ob die Belehrung in der Schadenanzeige noch bis zu dieser letzten Nachfrage fortwirkt (vgl. hierzu OLG Hamm r + s 2001, 140).
  • BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung,

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   OLG Celle, 16.07.2004 - 9 U 19/04   

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https://dejure.org/2004,59302
OLG Celle, 16.07.2004 - 9 U 19/04 (https://dejure.org/2004,59302)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.07.2004 - 9 U 19/04 (https://dejure.org/2004,59302)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 9 U 19/04 (https://dejure.org/2004,59302)
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